Tödlicher Arbeitsunfall mit einem Minibagger.

RECHTSSPRECHUNG:

(Urteil Landesgericht Bozen Nr. 1253/2017 vom 05.12.2017, rechtskräftig seit dem 15.10.2018)

Arbeitgeber und gesetzliche Vertreterin der Verleihfirma des Minibaggers sind von der Anklage der fahrlässiger Tötung mit URTEIL vom 05.12.2017 (hinterlegt am 01.08.2018), freigesprochen worden.

Auch wenn der Baggerfahrer vom Arbeitgeber keine Schulungen im Bereich Arbeitssicherheit für das Bedienen der Erdbewegungsmaschinen bekommen hatte und die Verleihfirma diesen Umstand nicht überprüft hatte, befand das Gericht, dass jeglicher Kausalzusammenhang fehlt, da sich der tödliche Arbeitsunfall
hauptsächlich aufgrund der Nichtverwendung der Sicherheitsgurte ereignet hatte.

Für die Verteidigung der gesetzlichen Vertreterin der Verleihfirma waren die Rechtsanwälte Dr. Gerhard Brandstätter und Dr. Karl Pfeifer der Anwaltssozietät Brandstätter und der Sicherheitsexperte Dr. Marco Festa zuständig.