Armamputation-verurteilte der Präsident und der Vizepräsident des Verwaltungsrats einer G.m.b.H. und des externen LDAG-Leiter der Arbeitsschutz-und Gesundheitsschutz Dienststelle-Freispruch des Herstellers der Anlage.
Am 28.05.2021 verurteilte der Bozner Einzelrichter mit Urteil Nr. 542/21 den Präsidenten und Vizepräsidenten einer G.m.b.H. sowie deren externe Leiter der Arbeitsschutz-und Gesundheitsschutz Dienststelle für die sehr schweren Verletzungen
(Amputation der Armextremität), die sich der Mitarbeiter der vorgenannten G.m.b.H. bei Wartungs-und Reinigungsarbeiten zugezogen hatte. Aber selbst wenn der Arbeiter die Schutzmaßnahmen
abnormal umgangen hat, um den Wartungs-/Reinigungsbereich (Normalerweise nicht zugänglicher Bereich) zu erreichen, entlastet dieses Verhalten die Arbeitgeber
(Präsident und Vizepräsident der G.m.b.H.) nicht und auch nicht den LDAG.
In der Tat wird sich im Laufe des Verfahrens herausstellen, dass die Arbeiten zum Reinigen und Schmieren der Maschine immer bei eingeschalteter Maschine durchgeführt wurden und daher diese konsolidierte unrichtige Praxis während des Strafverfahrens festgestellt worden war.
Während der Maschinenhersteller vollkommen Freigesprochen wurde, weil er in der Gebrauchsanweisung richtig angegeben hatte, dass jeder
Wartungs-und/oder Reinigungsvorgang immer bei ausgeschalteter Maschine stattzufinden hat.
Die im Strafverfahren Verurteilten, wurden neben dem Schadensersatz, der vom Zivilrichter beziffert werden muss, sowie zur Rückzahlung zugunsten der sich eingelassenen Zivilpartei auch eine vorläufige Entschädigung von €.50.000.- gesamtschuldnerisch verurteilt, welche sofort vollstreckbar ist und auch zu einem vorläufigen sofort vollstreckbaren weiteren Betrag von €. 50.000,- zugunsten des INAIL welches sich im Verfahren als
Nebenkläger eingelassen hatte.
Der Hersteller der Schotterwerkanlage welcher außerhalb der Provinz ansässig ist, wurde von R.A. Fabio CAPRARO aus Treviso und vom technischen Parteisachverständigen, Sicherheitsexperte Dr. Marco Festa aus Bozen, vertreten.